Hinweis zur gesetzlichen Verpflichtung und Einverständniserklärung
Wir gesetzlich dazu verpflichtet, die geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Diese Gesetze dienen dem Schutz von Minderjährigen und legen klare Regelungen für den Aufenthalt in gastronomischen Betrieben sowie den Konsum von alkoholischen Getränken fest.
Um diesen Vorschriften gerecht zu werden, ist es erforderlich, dass minderjährige Gäste eine schriftliche Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person vorlegen. Zusätzlich ist es notwendig, die Identität der Erziehungsberechtigten zu überprüfen. Daher ist diesem Formular eine Lichtkopie des Personalausweises der erziehungsberechtigten Person beizufügen.
Mit dieser Maßnahme stellen wir sicher, dass sowohl die gesetzlichen Bestimmungen als auch die Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Wir bitten um Ihr Verständnis und danken Ihnen für Ihre Kooperation.
LWA u18 Formular (pdf)
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